Politiker sollen endlich Arbeiten…
…für den Schaden, den sie verursachen!
Ich habe mir die Tage ‚mal wieder das StGB durchgesehen, das ich z.Z. in einer Fassung von 2004 vorliegen habe. Darin habe ich bei folgende Paragraphen sofort an die Regierung denken und sie mir rausstreichen müssen:
§ 263 Täuschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung
(1) Wer durch Täuschung über Tatsachen bewirkt oder zu bewirken versucht, daß ein anderer bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen eine ungültige Stimme abgibt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer durch Täuschung über einen die Durchführung der Wahl oder Volksabstimmung betreffenden Umstand bewirkt oder zu bewirken versucht, daß ein anderer die Stimmabgabe unterläßt.§ 146 Betrug
Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
§148 Gewerbsmäßiger Betrug
Wer einen Betrug gewerbsmäßig begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wer jedoch einen schweren Betrug in der Absicht begeht, sich durch dessen wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
hmm… also ich bin ja kein Jurist, aber d.h. doch: wenn Gusenbauer den Leuten erzählt, dass keine Abfangjäger gekauft, Studiengebühren abgeschafft, Neutraliät erhalten bleibt, etc… vorausgesetzt die SPÖ kommt in die Regierung, dann ist doch davon auszugehen, dass die ihn deshalb wählen, obwohl sie es sonst ziemlich sicher nicht getan hätten. Wenn der vorher schon gewußt hat, dass die SPÖ das niemals einhalten kann, aber trotzdem mit aller Gewalt Kanzler werden muss (wo’s übrigens ganz gut Kohle gibt am Ende vom Monat), dann ist das doch mit bis zu 6 Monaten zu bestrafen, wenn ich das richtig lese.
Mein Vorschlag also: Ermittlungsverfahren gegen alle Politiker in Österreich einleiten, die die Leute hinters Licht führen; die Ausrede von wegen „Wahlversprechen = Wahlversprecher“ nicht gelten lassen und die Strafen NUR unbedingt verhängen.
Als zusätzliche Auflage sollen sie dann im Gefängnis unbezahlt arbeiten (und zwar physisch!) müssen, um wenigstens ein bißchen von dem Schaden, den sie verursachen, wenn sie regieren, bzw. Steuergelder in Millionenhöhe im Wahlkampf verschleudern, wieder hereinzubekommen. Schließlich kann jeder Vorstand in einem Unternehmen belangt werden, wenn etwas „schiefgeht“; in Österreich ist es aber ganz normal, wenn ein Politiker in einem ähnlichen Fall in Pension geht (und in Kärnten kannst‘ sogar froh sein, wenn er wenigstens das tut ^^).
Tags: Gusenbauer, SPÖ, StGB, Wahlversprechen